Baugenehmigung
PflichtPflichtgebühr für die behördliche Genehmigung des Bauvorhabens. Berechnung nach Landesbauordnung auf Basis der Baukosten.
- Rechtsgrundlage:
- Landesbauordnungen (Grundsatz, z.B. BayBO Art. 55) + Gebühren in Landeskostengesetzen / Kostenverzeichnissen (z.B. BayKG für Bayern, GebOSt für BW)
- Formel:
- Baukosten × 0,5 % × Bundesland-Faktor, Spanne ×0,7 bis ×1,4
- Spanne:
- Der Basis-Satz von 0,5 % der Bausumme entspricht dem typischen Bauantrags-Gebührensatz quer durch die 16 Landeskostenverzeichnisse. Beispiel: 300.000 € Baukosten → 1.500 € Genehmigung.
- Annahme:
- Die Bundesland-Faktoren (0,90–1,50) sind eine Heuristik aus Branchen-Berichten und Bauherrenforen zur typischen Verwaltungsdichte — keine konsolidierte bundesweite Tabelle existiert öffentlich. Die exakten Gebühren stehen NICHT in den Landesbauordnungen selbst (die regeln nur die Genehmigungspflicht), sondern in separaten Landeskostenverzeichnissen.
- Nicht abgebildet:
- Sonderfälle (Befreiungen, Härtefälle, vereinfachtes Verfahren) sind nicht modelliert.
