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Transparenz & Quellen

So rechnen wir.

Jede Zahl im Rechner mit Rechtsgrundlage, Formel und Quelle.
Damit du selber prüfen kannst.

Datenstand: Mai 2026. Alle Beträge in real (inflationsbereinigt).

1. Genehmigung & Planung

Baugenehmigung

Pflicht

Pflichtgebühr für die behördliche Genehmigung des Bauvorhabens. Berechnung nach Landesbauordnung auf Basis der Baukosten.

Rechtsgrundlage:
Landesbauordnungen (Grundsatz, z.B. BayBO Art. 55) + Gebühren in Landeskostengesetzen / Kostenverzeichnissen (z.B. BayKG für Bayern, GebOSt für BW)
Formel:
Baukosten × 0,5 % × Bundesland-Faktor, Spanne ×0,7 bis ×1,4
Spanne:
Der Basis-Satz von 0,5 % der Bausumme entspricht dem typischen Bauantrags-Gebührensatz quer durch die 16 Landeskostenverzeichnisse. Beispiel: 300.000 € Baukosten → 1.500 € Genehmigung.
Annahme:
Die Bundesland-Faktoren (0,90–1,50) sind eine Heuristik aus Branchen-Berichten und Bauherrenforen zur typischen Verwaltungsdichte — keine konsolidierte bundesweite Tabelle existiert öffentlich. Die exakten Gebühren stehen NICHT in den Landesbauordnungen selbst (die regeln nur die Genehmigungspflicht), sondern in separaten Landeskostenverzeichnissen.
Nicht abgebildet:
Sonderfälle (Befreiungen, Härtefälle, vereinfachtes Verfahren) sind nicht modelliert.

Bauvoranfrage

Bedingt

Nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber von Architekten empfohlen. Klärt vorab ob das Vorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist — vermeidet teure Umplanung nach dem Hauptantrag.

Rechtsgrundlage:
Landesbauordnungen (LBO), keine bundeseinheitliche Regelung
Formel:
Pauschal 50–500 € je nach Bundesland und Komplexität
Spanne:
Konkrete Gebühren liegen in den Bauantrags-Gebührentabellen der 16 Bundesländer typisch bei 50–500 €.
Annahme:
Marktrecherche aus Bundesländer-Vergleichstabellen — kein einheitlicher Branchenstandard. Bei umfangreicher behördlicher Vollprüfung kann es im Einzelfall teurer werden.

Architektenhonorar (bürokratierelevante LPH)

Pflicht

Anteil des HOAI-Honorars für genehmigungsrelevante Leistungsphasen. LPH 4 (Genehmigungsplanung) = 3 % des Gesamthonorars, dazu behördliche Abstimmungen aus LPH 2/3.

Rechtsgrundlage:
HOAI 2021, Anlage 10 (Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung)
Formel:
Baukosten × 0,3 % (min) bis 0,5 % (max)
Spanne:
LPH 4 macht laut HOAI-Tafel etwa 3 % des Gesamthonorars aus. Das Architekten-Gesamthonorar liegt bei 10–15 % der Baukosten — daraus ergibt sich der Anteil von 0,3–0,5 %.

2. GEG & Energie

Pflicht-Energieausweis (GEG)

Pflicht

Gesetzlich vorgeschriebener Energieausweis nach Gebäudeenergiegesetz. Muss vor Baubeginn durch zertifizierten Energieberater erstellt werden.

Rechtsgrundlage:
GEG §80 (Energieausweise für Neubauten)
Formel:
Pauschal 300–500 €
Spanne:
Finanztip beziffert den Bedarfsausweis (für Neubau einschlägig) mit 300–500 €. Verbraucherzentrale warnt vor Billig-Anbietern unter 70 €.

Wärmeschutznachweis (GEG)

Pflicht

Nachweis der energetischen Mindestanforderungen nach Gebäudeenergiegesetz. Pflichtbestandteil des Baugenehmigungsantrags.

Rechtsgrundlage:
GEG §10, §16 (Anforderungen an Wärmeschutz + Höchstwert Transmissionswärmeverlust)
Formel:
Pauschal 500–1.500 €
Spanne:
Der GEG-Hauptnachweis durch Energieberater oder Bauphysiker liegt marktüblich bei 500–1.500 € für ein EFH.
Annahme:
Marktrecherche aus Energieberater-Verbänden — kein einheitlicher Honorartarif. Sommerlicher Wärmeschutz (DIN 4108-2) ist üblicherweise im Hauptnachweis enthalten und wird nicht separat berechnet.

Lüftungskonzept (DIN 1946-6)

Pflicht

Pflichtnachweis bei luftdicht geplanten Gebäuden (GEG-Standard). Sichert hygienischen Luftwechsel und verhindert Schimmelpilzrisiken.

Rechtsgrundlage:
DIN 1946-6 (anerkannte Regel der Technik); GEG verlangt indirekt einen Mindestluftwechsel
Formel:
Pauschal 300–800 €
Spanne:
Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 durch SHK-Planer oder Energieberater. Wird bei luftdichten Gebäuden faktisch unverzichtbar — die DIN ist als anerkannte Regel der Technik durchsetzbar, eine direkte GEG-Pflicht für ein "Lüftungskonzept" existiert nicht.
Annahme:
Marktrecherche — die konkrete Honorarhöhe ist nicht durch eine offizielle Honorartafel geregelt.

Blower Door Test (Luftdichtheitsnachweis)

Pflicht

Messung der Luftdichtheit der Gebäudehülle. Pflicht bei GEG-Mindeststandard (n50 ≤ 3/h) und für KfW-Förderung. Wird nach Fertigstellung der Luftdichtheitsschicht durchgeführt.

Rechtsgrundlage:
GEG §26, DIN EN ISO 9972, KfW-Merkblätter
Formel:
Pauschal 400–900 €
Spanne:
Der Verband Privater Bauherren (VPB) nennt für EFH einen Durchschnitt von 400–700 €. Bei mehreren Tests (vor + nach Estrich) bis 900 €.
Nicht abgebildet:
Bei reinem GEG-Mindeststandard ohne Bonus-Anrechnung theoretisch verzichtbar; in der Praxis fast immer durchgeführt.

3. Standsicherheit & Schall

Statiker-Pflichtprüfung

Pflicht

Prüfstatik durch zugelassenen Sachverständigen. Standsicherheitsnachweis ist Pflichtbestandteil jedes Baugenehmigungsantrags. Marktübliche Spanne 15–35 €/m² Wohnfläche.

Rechtsgrundlage:
Landesbauordnungen (Standsicherheitsnachweis), HOAI Anlage 14
Formel:
Wohnfläche × 20 €/m², Spanne ×0,75 bis ×1,75 (= 15–35 €/m²)
Spanne:
Bundesvereinigung der Prüfingenieure (BVPI) dokumentiert offizielle Prüfingenieur-Stundensätze. Marktübliche €/m²-Spanne aus Honorartafeln der Architektenkammern liegt bei 15–35 €/m² für EFH.

Schallschutznachweis (DIN 4109)

Bedingt

Nachweis des baulichen Schallschutzes zwischen Wohnungen. Bei freistehendem Einfamilienhaus entfällt der Nachweis komplett — DIN 4109 betrifft Schallübertragung zwischen Wohneinheiten.

Rechtsgrundlage:
DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau)
Formel:
Pauschal 400–900 €. Entfällt bei freistehendem EFH.
Spanne:
DIN 4109 betrifft Schallübertragung zwischen Wohneinheiten — bei freistehendem EFH gibt es keine. Für DH/RH/MFH ist der Nachweis Pflicht. Marktpreise liegen bei 400–900 € (Standard-EFH/DH-Spanne, inkl. bauakustischer Messung).
Annahme:
Marktrecherche — keine offizielle Honorartafel für Bauakustik-Gutachten.

Schallschutzgutachten (Immissionsschutz)

Bedingt

Gutachten über externe Lärmquellen (Straße, Gewerbe, Bahn). Zusätzlich zum bauakustischen DIN-4109-Nachweis — prüft ob der Standort überhaupt bebaubar ist.

Rechtsgrundlage:
BImSchG, DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau)
Formel:
0 € (land) / 1.200–3.200 € (mittel) / 2.200–5.500 € (stadt)
Spanne:
Immissionsschutz-Gutachten prüft externe Lärmquellen. Untere Grenze (~1.000 €) für einfache Stellungnahmen belegbar. Obere Grenze (5.500 €) ist Hochrechnung aus Stundensätzen für komplexe TA-Lärm-Vollgutachten mit mehreren Messpunkten.
Annahme:
Marktrecherche aus JVEG-Stundensätzen und Praxisbeispielen — keine konsolidierte öffentliche Marktstatistik. Obere Grenze ist plausibilisiert, nicht hart belegt.

4. Boden & Bestand

Baugrunduntersuchung (Bodengutachten)

Bedingt

De facto Pflicht — Banken und Versicherer verlangen es, viele Behörden auch. Analysiert Tragfähigkeit und Kontamination des Baugrunds.

Rechtsgrundlage:
DIN 4020 / DIN EN 1997 (Eurocode 7 Geotechnik)
Formel:
Pauschal 800–2.500 €
Spanne:
Baugrunduntersuchung mit 2–4 Bohrungen + Auswertung. De facto Pflicht — Banken und Versicherer verlangen es.
Annahme:
Marktrecherche aus geotechnischen Sachverständigen-Anbietern — keine offizielle DGGT-Honorartafel öffentlich. Bei Keller-Vorhaben +15–20 %.

Altlastenprüfung (Bestandsgrundstück)

Bedingt

Untersuchung auf Bodenverunreinigungen durch Vornutzung. Pflicht bei Bestandsgebäuden und Konversionsflächen — bei positivem Befund droht teurer Bodenaustausch oder Baustopp.

Rechtsgrundlage:
Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), Landesbodenschutzgesetze
Formel:
Nur bei Bestandsgebäude: 800–3.500 €
Spanne:
Phase-1-Untersuchung (Desk Study, Aktenrecherche, Ortsbegehung) ab 800 €, mit Phase-2 (Bohrungen + Laboranalysen) bis 3.500 €.
Annahme:
Marktrecherche — keine offizielle Honorarordnung trennt Phase 1 und Phase 2 preislich. Bei industrieller Vornutzung kann es deutlich teurer werden (Sanierungsmaßnahmen separat).

Kampfmitteluntersuchung

Bedingt

Pflicht in ehemaligen Bombardierungsgebieten (Metropolregionen, Ruhrgebiet, Rhein-Main). Sondierung auf Blindgänger vor Erdarbeiten. Behörde entscheidet über Notwendigkeit.

Rechtsgrundlage:
Landesrecht (z.B. KampfmittelV NRW, Erlass BW), kein Bundesgesetz
Formel:
0 € (land) / 500–2.500 € (mittel/stadt)
Spanne:
Bezirksregierung Düsseldorf (amtlich): die geophysikalische Untersuchung trägt in NRW das Land, aber vorbereitende und begleitende Maßnahmen (Bewuchsentfernung, Bodenabschiebung, Kernbohrungen, Begleitung) trägt der Bauherr. Stundensatz Kampfmittelsachverständiger ~71 €.
Annahme:
Stark länderabhängig — Risiko vor allem in NW, HE, HH, BE. In Bayern/Brandenburg/MV historisch gering.

Abbruchanzeige / -genehmigung

Bedingt

Behördliche Genehmigung oder Anzeige vor dem Abriss — je nach Bundesland unterschiedlich. Dazu: Pflicht-Schadstoffgutachten (Asbest, PAK, Teer) nach TRGS 519 vor Abbruchbeginn.

Rechtsgrundlage:
LBO (Abbruchanzeige/-genehmigung), TRGS 519 (Asbest), Kreislaufwirtschaftsgesetz
Formel:
Nur bei Bestandsgebäude: 600–2.500 €
Spanne:
Behördliche Anzeige/Genehmigung plus Pflicht-Schadstoffgutachten (Asbest, PAK, Teer) nach TRGS 519. Reine Abbruchkosten selbst sind nicht enthalten.
Annahme:
Marktrecherche aus Schadstoff-Sachverständigen — Schadstoffgutachten für EFH typisch 1.250–2.500 € inkl. Materialproben + Labor.

5. Artenschutz & Naturschutz

Artenschutzprüfung (ASP)

Bedingt

Prüfung auf geschützte Tierarten (Fledermäuse, Mauersegler, Reptilien). In Städten häufiger und aufwendiger — Bestandsgebäude sind klassische Fledermaus-Habitate, Behörden prüfen strenger. Bei positivem Befund drohen saisonale Bauzeitenrestriktionen.

Rechtsgrundlage:
BNatSchG §44 (besonders geschützte Arten)
Formel:
400–2.500 € je nach Lage (Stadt teurer)
Spanne:
Architektenkammer NRW Praxishinweis 60 dokumentiert das 3-stufige ASP-Verfahren. Stufe 1 (Vorprüfung) typisch 750 €; Stufe 2 (vertiefende Prüfung mit Kartierungen) deutlich teurer, branchentypisch bis 2.500 €.
Nicht abgebildet:
Bei positivem Befund können saisonale Bauzeitenrestriktionen (z.B. März–September) entstehen — als Wartezeit erfasst, nicht als Direktkosten.

Naturschutz-Ausgleichsabgabe

Bedingt

Abgabe für die Versiegelung von Boden gemäß Bundesnaturschutzgesetz. Im Innenbereich (§34 BauGB) oft 0 €, weil über den B-Plan bereits vorfinanziert. Voll fällig bei Außenbereich-Vorhaben (§35 BauGB) oder neuer B-Plan-Aufstellung.

Rechtsgrundlage:
BNatSchG §13ff (Eingriffsregelung), Kompensationsverordnungen der Länder
Formel:
0–1.000 € (stadt) / 300–2.000 € (mittel) / 500–3.500 € (land)
Spanne:
Sächsische Naturschutz-Ausgleichsverordnung (REVOSax) als amtlicher Referenzwert: 0,51–2,56 €/m² Grundstück bei normaler Eingriffsintensität, bis 10,23 €/m² bei besonders geschützten Gebieten. Bei typischer EFH-Grundstücksgröße (500 m²) entstehen 255–1.280 € Standard-Ausgleich; bei Eingriffen ins Landschaftsbild zusätzlich 1–5 % der Baukosten. Stadt-Spanne niedrig, weil oft im Innenbereich (§34 BauGB) bereits über den B-Plan vorfinanziert.
Annahme:
Im Innenbereich (§34 BauGB) oft 0 €. Bei Außenbereich-Vorhaben (§35 BauGB) voll fällig. NRW lässt i.d.R. keine Ersatzzahlung zu — dort entstehen Kosten als reale Ausgleichsflächen-Aufwendungen.

6. Erschließung & Infrastruktur

Entwässerungsantrag (Planungsgebühr)

Pflicht

Ingenieurtechnische Planung und Genehmigung der Grundstücksentwässerung durch Fachplaner. Pflicht vor Kanalanschluss — hier nur die Planungs- und Antragsgebühr, ohne Anschlusskosten.

Rechtsgrundlage:
Landeswassergesetze (Bundesland-spezifisch) + kommunale Entwässerungssatzungen + DIN 1986. WHG §60 regelt nur gewerbliche/industrielle Abwasseranlagen, nicht private EFH-Entwässerung.
Formel:
Pauschal 400–1.000 € (nur Planungs-/Antragsgebühr)
Spanne:
Ingenieurtechnische Planung der Grundstücksentwässerung durch Fachplaner. Reine Anschlusskosten (Kanalanschluss) sind nicht enthalten.
Annahme:
Marktrecherche aus Ingenieurkammer-Honorarrahmen — die HOAI deckt das als Fachplanung ab. Reale Komplettpakete für EFH liegen oft bei 800–1.500 € (Komplexversickerung teurer). Untere Grenze (400 €) entspricht dem reinen behördlichen Antrag ohne Planungsdetails.
Nicht abgebildet:
Anschluss- und Erschließungsbeiträge (kommunale Satzungen, oft 5.000–20.000 €) sind nicht modelliert, weil sie keine reinen Bürokratiekosten sind.

Auflage Tiefbauamt

Bedingt

Gebühr für Auflagen des Tiefbauamts, z.B. Sicherung öffentlicher Gehwege, temporäre Halteverbote oder Anschlusskosten. Pauschal oder nach Aufwand.

Rechtsgrundlage:
Kommunale Gebührensatzungen + StVO (für Verkehrsanordnungen wie Halteverbote, Sperrungen)
Formel:
Pauschal 500–2.000 €
Spanne:
Tiefbauamt-Auflagen für Gehwegsicherung, Halteverbote, Sondernutzung. Reine Verwaltungsgebühr meist 15–50 €, aber Auflagen-Erfüllung (Beschilderung, Absperrung, Bordsteinabsenkung) summiert auf hunderte bis tausende Euro.
Annahme:
Stark kommunal unterschiedlich — keine konsolidierte Bundes- oder Länder-Übersicht der Tiefbauamt-Gebühren existiert öffentlich. Spanne ist eine Marktrecherche-Schätzung über mehrere Kommunen.

7. Vermessung

Amtliche Vermessung & Grenzfeststellung

Pflicht

Pflichtleistung durch amtlich anerkannte Vermessungsstelle. Enthält Grenzfeststellung, Abmarkung und Einmessung ins Liegenschaftskataster. Die VermGebOs der Länder rechnen nach Sockel + Grenzlänge × Bodenwert — wir nutzen eine Pauschalspanne, die typische EFH-Grundstücke abdeckt.

Rechtsgrundlage:
VermGebO der Länder (Bundesland-spezifisch)
Formel:
Pauschal 1.500–3.000 €
Spanne:
Grenzfeststellung, Abmarkung, Einmessung. Die VermGebOs rechnen nach Sockel + Grenzlänge × Bodenwert — eine einheitliche Formel ist nicht möglich. Für ein typisches EFH-Grundstück liegen Komplettpakete (Gebäudeeinmessung + amtlicher Lageplan) marktüblich bei 2.000–3.000 €.
Annahme:
Marktrecherche — keine bundesweite Vermessungs-Gebührentabelle. Für sehr große oder sehr kleine Grundstücke kann der Wert deutlich abweichen.

8. Koordination & Sicherheit

SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitskoordinator)

Bedingt

Pflicht nach BaustellV §3, wenn mehrere Arbeitgeber gleichzeitig auf der Baustelle tätig sind (Generalunternehmer ≠ SiGeKo). Bei EFH/DH praktisch selten relevant — bei RH/MFH mit verschiedenen Subunternehmern de facto Pflicht.

Rechtsgrundlage:
Baustellenverordnung (BaustellV) §3
Formel:
0 € (EFH/DH) / 1.500–4.500 € (RH/MFH)
Spanne:
Architektenkammer BW: SiGeKo-Honorar nicht über HOAI, sondern frei verhandelbar gemäß AHO-Schrift Nr. 15. Für EFH branchenüblich 1.500–2.000 €; größere Mehrfamilien-Vorhaben bis ~4.500 €.
Annahme:
Trigger ist nicht die Gebäudeklasse, sondern die Anzahl beteiligter Arbeitgeber. Wir vereinfachen über den Haustyp — bei EFH/DH mit Generalunternehmer praktisch selten relevant.

Beweissicherung (Fotodokumentation Nachbarbebauung)

Bedingt

Dokumentation des Zustands angrenzender Gebäude vor Baubeginn — schützt vor ungerechtfertigten Schadensersatzforderungen bei Setzungsrissen. Bei dichter Bebauung de facto Pflicht.

Rechtsgrundlage:
BGB §906, §1004, §823 (Nachbarrecht)
Formel:
0 € (EFH+land) / 1.500–8.000 € je nach Lage
Spanne:
BVS-Honorarrichtlinie 2024 dokumentiert Stundensätze 100–200 €/h und Gutachten-Seitenpreise 40–60 €/Seite. Für EFH-Beweissicherung (Außen + Innen) marktüblich 1.000–3.000 €; bei mehreren Nachbargebäuden bzw. Reihenhaus-Mitte bis ~8.000 €.

Rechtsanwalt (Baurecht)

Bedingt

Anwaltliche Begleitung bei Widersprüchen, Nachbareinwendungen oder Ablehnungen. In Städten mit hohem Bebauungsdruck fast unvermeidbar. Nachbarentschädigungen sind hier nicht eingerechnet.

Rechtsgrundlage:
RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, KostBRÄG 2025)
Formel:
0–8.000 €
Spanne:
Anwaltsgebühren sind strikt nach RVG geregelt — abhängig vom Streitwert. Bei typischen Baumangel-/Nachbar-Streitwerten (10.000–50.000 €) ergeben sich pro Seite 1.500–3.500 €, beidseitig + Gericht bis ~8.000 €.
Annahme:
Min = 0 €, weil die Mehrheit der Bauvorhaben ohne anwaltlich begleiteten Konflikt verläuft. Max = 8.000 €, weil das die RVG-belegbare Obergrenze bei typischen Streitwerten ist. Lage wird NICHT in den Eurobetrag eingebaut — die Wahrscheinlichkeit eines Konflikts ist in der Stadt zwar höher als auf dem Land, aber das ist eine Wahrscheinlichkeit, kein Kosten-Faktor.
Nicht abgebildet:
Nur die anwaltliche Beratung/Vertretung — Nachbarentschädigungen sind hier nicht eingerechnet. Als bedingt kategorisiert, weil nur bei tatsächlichem Konflikt (Widerspruch, Nachbareinwendung) fällig.

9. Abgaben & Steuern

Grunderwerbsteuer

Pflicht

Steuer auf den Grundstückserwerb, wird beim Kauf fällig. Satz variiert je Bundesland (3,5 % BY/SN bis 6,5 % mehrere Länder). FDP fordert Senkung auf 3,5 % + Freibetrag für Selbstnutzer.

Rechtsgrundlage:
Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), Landessteuersätze
Formel:
(Grundstücksgröße × Bodenrichtwert für Bundesland+Lage) × Bundesland-Steuersatz (3,5 % BY/SN bis 6,5 %)
Spanne:
Steuer auf den Grundstückserwerb. Sätze sind Landesrecht. Aktuelle Werte: BY 3,5 %; HH/HB/SN 5,5 %; BW/NI/RP/ST/TH 5,0 %; BE/HE/MV 6,0 %; BB/NW/SL/SH 6,5 %.
Annahme:
Wir fragen im Formular nicht nach dem Kaufpreis, sondern schätzen den Grundstückswert über Bundesland + Lage-Kategorie. Konkret: `Grundstücksgröße (m²) × Bodenrichtwert (€/m²)` aus der Bundesländer-Tabelle unten. Wer den realen Kaufpreis kennt, kann den errechneten Wert entsprechend anpassen. Eine offizielle BMF-Tabelle aller 16 Sätze existiert nicht — die GrESt ist Ländersteuer. FDP fordert bundesweit 3,5 % + Freibetrag für Selbstnutzer.

Notarkosten (Beurkundung)

Pflicht

Notargebühren für Grundstückskaufvertrag und Auflassung nach GNotKG. Berechnet auf Basis des Grundstückswerts (1,0–1,5 %) — Baukosten werden nicht notariell beurkundet.

Rechtsgrundlage:
Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
Formel:
(Grundstücksgröße × Bodenrichtwert für Bundesland+Lage) × 1,0 % bis 1,5 %
Spanne:
Finanztip nennt 1,5–2,0 % für Notar + Grundbuch zusammen — davon ~1,0–1,5 % Notar. BBSR-Studie 12/2025 dokumentiert das als Standard-Nebenkosten beim Erwerb. Baukosten werden NICHT notariell beurkundet — nur der Grundstückskauf.
Annahme:
Wie bei der Grunderwerbsteuer schätzen wir den Kaufpreis als `Grundstücksgröße × Bodenrichtwert für Bundesland+Lage` (siehe Bundesländer-Tabelle).

Grundbucheintragung

Pflicht

Gebühr für Eigentumsumschreibung und Grundschuldbestellung im Grundbuch. Berechnet auf Basis des geschätzten Grundstückswerts (0,5 %).

Rechtsgrundlage:
GNotKG (Eintragungsgebühren)
Formel:
(Grundstücksgröße × Bodenrichtwert für Bundesland+Lage) × 0,5 %
Spanne:
Eigentumsumschreibung + Grundschuldbestellung. Daumenwert 0,5 % wird in Finanztip-Nebenkostenrechner und Verbraucherzentrale konsistent als typische Höhe genannt — Gebühren sind nach GNotKG bundesweit einheitlich und nicht verhandelbar.
Annahme:
Wie bei der Grunderwerbsteuer schätzen wir den Kaufpreis als `Grundstücksgröße × Bodenrichtwert für Bundesland+Lage` (siehe Bundesländer-Tabelle).

10. Aufschlag & Opportunitätskosten

Regulatorischer Aufwandsaufschlag

Pflicht

Pauschalschätzung der Baukostensteigerung durch regulatorische Anforderungen (Energiestandards, barrierefreie Zugänge, Stellplatznachweise, Brandschutzauflagen).

Rechtsgrundlage:
Verschiedene Regulierungen (GEG, Barrierefreiheit, Stellplätze, Brandschutz)
Formel:
Baukosten × 0,2 % bis 0,4 %
Spanne:
Pauschalschätzung der Baukostensteigerung durch regulatorische Mindestanforderungen jenseits der separat erfassten Pflichten. Bei 400.000 € Baukosten = 800–1.600 €.
Annahme:
Konservative Eigenschätzung — keine direkte Quelle nennt einen konkreten Prozentsatz für "Bürokratie-Mehrkosten beim Hausbau". Indirekt plausibilisiert durch ifo-Studie (Bürokratie kostet DE 146 Mrd €/Jahr ≈ 3,4 % BIP) und Pestel-Studie (Normen + Regulierung als zentrale Kostentreiber im Wohnungsbau, +16 Prozentpunkte seit 2000). Wir bilden hier nur den Anteil ab, der nicht in anderen Positionen steckt.

Wartezeit-Opportunitätskosten

Opportunität

Entgangene Mietersparnisse durch Bearbeitungsverzögerungen. Reale wirtschaftliche Kosten, die nirgendwo in der Abrechnung auftauchen.

Rechtsgrundlage:
Volkswirtschaftliche Opportunitätskosten — kein eigenes Gesetz
Formel:
Monatsmiete × Wartezeit (Monate)
Spanne:
Destatis-Nettokaltmieten nach Siedlungstyp (PM 2022): Großstadt 8,30 €/m², Mittelstadt 6,90 €/m², Land 6,40 €/m² Nettokalt. Mit ~3 €/m² Nebenkosten und ~140 m² EFH-Wohnfläche entsprechen die hier verwendeten Werte (1.800 €/Mon. stadt, 1.100 €/Mon. mittel, 900 €/Mon. land) realistischen Warmmieten.
Annahme:
Wartezeit-Bandbreite: Destatis dokumentiert 26 Monate Bauzeit von Genehmigung bis Fertigstellung; der DIHK-Beschleunigungsmonitor vergleicht nur die *gesetzlichen* Fristen der 16 LBO, keine empirische Bearbeitungsdauer. Eine bundesweite Median-Statistik der Genehmigungsdauer existiert nicht öffentlich — unsere Spanne 8–72 Wochen ist Branchenkonsens, nicht hart belegt.
Nicht abgebildet:
Wer beim Bauen weiter zur Miete wohnt und das nicht stört, kann diese Position ignorieren.

11. Bundesländer-Daten

Grunderwerbsteuer-Sätze: Stand Mai 2026 (BMF-Aufstellung). Bodenrichtwerte: Durchschnitte aus BORIS-D und Landes-Statistikämtern, Stand 01.01.2024 + Marktdaten 2024/2025. Methodik "stadt" = bevölkerungsgewichteter Schnitt aller >100k-Städte; "mittel" = Median 20–100k-Städte; "land" = Median <20k-Gemeinden.

Grundstückswert-Schätzung:
Wir fragen im Formular nicht nach dem Kaufpreis deines Grundstücks, sondern berechnen ihn aus Grundstücksgröße × Bodenrichtwert (Tabelle unten, Bundesland × Lage). Dieser geschätzte Wert ist die Bemessungsgrundlage für Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuch. Wer den realen Kaufpreis kennt, sollte diese drei Positionen entsprechend nach oben oder unten korrigieren — die Bodenrichtwerte sind Durchschnitte, der tatsächliche Marktwert kann je nach Mikrolage stark abweichen.

LandGrEStBG-FaktorLand €/m²Mittel €/m²Stadt €/m²
Baden-Württemberg5,0 %1.002205001100
Bayern3,5 %1.301903801350
Berlin6,0 %1.5060011002500
Brandenburg6,5 %1.0060150280
Bremen5,5 %1.10150310550
Hamburg5,5 %1.504209001700
Hessen6,0 %1.101203201200
Mecklenburg-Vorpommern6,0 %0.9550130400
Niedersachsen5,0 %1.0065210400
Nordrhein-Westfalen6,5 %1.0570195580
Rheinland-Pfalz5,0 %1.0070220550
Saarland6,5 %0.9570160200
Sachsen5,5 %0.9550140450
Sachsen-Anhalt5,0 %0.9035100300
Schleswig-Holstein6,5 %1.00110270400
Thüringen5,0 %0.9030120300

BG-Faktor (Baugenehmigung) ist eine Heuristik aus Branchen-Berichten zur typischen Verwaltungsdichte je Bundesland — keine offizielle LBO-Zahl. Bayern (Faktor 1,30) ist über Art. 55 BayBO belegbar oberer Bereich, Berlin/Hamburg (1,50) reflektieren die hohen Verwaltungs-Bearbeitungspreise in Metropolen.

BE, HH, HB sind Stadtstaaten — "land" entspricht dem Stadtrand, nicht dem ländlichen Umland.

12. Wartezeit-Logik

Wartezeit-Min (Wochen) = Maximum aller minWochen der blockierenden Positionen. Logik: man kann nicht schneller bauen als die langsamste Pflicht-Bearbeitung — kritischer Pfad. Floor von 26 Wochen (6 Monate) wenn die Baugenehmigung aktiv ist, weil das in der Praxis nie schneller geht.

Wartezeit-Max (Wochen) = Summe der drei größten maxWochen. Logik: in der Praxis laufen Verzögerungen seriell, aber selten alle Worst-Case-Bearbeitungen zusammen — wir nehmen die drei größten als realistisches Worst-Case-Szenario.

Wartezeit-Mitte = arithmetischer Mittelwert aus Min und Max. Dient als "wahrscheinlicher Wert" im Ergebnisbereich.

Opportunitätskosten = Monatsmiete × Wartezeit in Monaten. Mieten: 1.800 € (stadt) / 1.100 € (mittel) / 900 € (land) für ein 120–140 m² EFH-Äquivalent (Destatis Mietspiegel 2024/2025, F+B-Wohnindex). Wer bereits günstig zur Miete wohnt oder bei den Eltern, kann diese Position ignorieren.

13. Was wir NICHT abbilden

  • Erschließungsbeiträge (Straße, Kanal, Wasser, Strom) — können 5.000–30.000 € kosten, sind aber keine reinen Bürokratiekosten: man bekommt dafür echte Infrastruktur.
  • Tatsächliche Bau-, Abbruch- oder Räumkosten — nur die behördliche Bearbeitung (Anzeigen, Gutachten, Anträge) ist erfasst.
  • Kreditkosten / Bauzinsen — relevant aber nicht regulatorisch erzwungen.
  • Förderungen (KfW, BAFA, Landesförderbanken) — würden die Kosten reduzieren.
  • Sonderfälle wie Denkmalschutz, Außenbereichs-Bebauung, B-Plan-Aufstellung, Härtefall- Befreiungen.
  • Bundesland-spezifische Verfahren über die GrESt + Baugenehmigungsfaktor hinaus.
  • Bauträger-Strukturen — wir rechnen für Selbstbauer / Bauherren, nicht Schlüssel-fertig.
  • Steuerliche Absetzbarkeit (z.B. bei Vermietung). Wir zeigen Brutto-Kosten.

14. Quellen-Bibliothek

Hinweis: DIN-Normen (DIN 4109, DIN 1946-6, DIN 4020, DIN EN ISO 9972, DIN 18005) sind als private technische Regelwerke kostenpflichtig — die verlinkten Seiten zeigen Titel, Ausgabejahr und Geltungsbereich öffentlich, der Norm-Volltext liegt hinter Paywall (~80–150 € pro Norm). Wir verlinken die offizielle Vertriebsstelle dinmedia.de.

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Quellen: Landesbauordnungen, GEG, BNatSchG, GNotKG, VermGebO, Weltbank Doing Business 2020, ZDB Baukonjunktur 2024, DIHK-Beschleunigungsmonitor 2024

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